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Bio-Importe in die Schweiz werden in der Bio-Verordnung geregelt. Die Vorgaben der Schweiz für Bio-Importe sind den Bestimmungen der EU gleichwertig. Seit dem 19. Oktober 2017 ist in der EU die elektronische Abwicklung der Kontrollbescheinigungen für Bio-Importe im Trade Control and Expert System (TRACES) obligatorisch. Um die Gleichwertigkeit zur EU zu erhalten, wurde die elektronische Kontrollbescheinigung in der Schweiz zum 1. Januar 2018 ebenfalls eingeführt.

Dieses elektronische Bescheinigungssystem stärkt die Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit und erschwert etwaigen Betrug. Ausserdem verringert es den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte, Zertifizierungsstellen und Behörden.

In der Praxis bedeuten die Neuerungen, dass die Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr von Erzeugnissen aus biologischer Landwirtschaft in das Informationssystem TRACES – das bestehende elektronische System der EU zur Verfolgung von Lebensmitteln – integriert werden. Das rund um die Uhr zugängliche TRACES-System erleichtert den Handel, da es den Geschäftspartnern und den zuständigen Behörden ermöglicht, sich unkompliziert über die Verbringung ihrer Sendungen zu informieren und die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Zudem hat es sich als wertvolles Instrument für eine schnelle Reaktion auf Unregelmässigkeiten und Verstösse erwiesen – indem die Verbringung von Sendungen verfolgt und das Risikomanagement bei zurückgewiesenen Sendungen erleichtert wird.

In den EU-Mitgliedstaaten haben die «zuständigen Behörden» (das ist in den meisten Fällen der Zoll) eine tragende Rolle im Arbeitsprozess der elektronischen Kontrollbescheinigung: Sie prüfen die Sendungen und versehen sie in TRACES mit einem Sichtvermerk. Erst dann ist eine Überführung in den freien Warenverkehr der EU möglich.

In der Schweiz obliegt der Vollzug zu TRACES-E-COI grundsätzlich dem BLW. Zudem übernehmen die vier zugelassenen Zertifizierungsstellen die Rolle der Überprüfung der Sendungen. Das BLW erteilt den Zertifizierungsstellen und den Unternehmen in der Schweiz die Zugangsrechte zu TRACES. Weiteren Behörden des Bundes und der Kantone werden die Zugangsrechte erteilt, wenn das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig ist. Zum 1. Januar 2020 soll das eSeal eingeführt werden, was den Ablauf nochmals erleichtern soll.
 

GUB/GGA Register am 31. Dezember 2018


Aufhebung der Eidgenössischen Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung vom 28. Mai 1997 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, waldwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete waldwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB-/GGA-Verordnung; SR 910.12) beriet die Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (in der Folge «die Kommission» genannt) das BLW bei Eintragungsverfahren und Änderungen des Pflichtenheftes eines GUB- oder eines GGA-Produktes.

Seit ihrer Gründung hat sich die Kommission dafür eingesetzt, ein System einzuführen, das kohärent ist und die rechtlichen Anforderungen an eine Eintragung als GUB oder GGA erfüllt. Dank ihr konnte das System zur Bearbeitung von Eintragungsgesuchen und von Gesuchen zur Änderung des Pflichtenheftes konsolidiert und standardisiert werden. Diese wertvolle und langfristige Arbeit führte auch zur Erstellung des «Leitfaden für die Einreichung eines Eintragungsgesuchs oder eines Pflichtenheftänderungsgesuchs».

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen für die Amtsperiode 2020 – 2023 hat das WBF eine Analyse der Existenzberechtigung und der Aufgaben der verschiedenen ausserparlamentarischen Kommissionen einschliesslich der Kommission durchgeführt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kommission nach der Amtsperiode 2016 –‍ 2019 nicht weiterzuführen, da die Zahl der Eintragungsgesuche rückläufig ist sowie die eingehende Prüfung der Dossiers durch die Experten des BLW und der Einbezug von Agroscope und der betreffenden Kantons- und Bundesbehörden das reibungslose Funktionieren des Systems in Zukunft gewährleisten werden.

Im Bestreben, eine gute Beziehung zu den verschiedenen Akteuren und Experten der GUB-und GGA-Branche sowie zur Bundesverwaltung zu pflegen, wurde das BLW beauftragt, ein Forum ins Leben zu rufen, um die Hauptthemen bezüglich GUB und GGA auf nationaler und internationaler Ebene zu diskutieren. Das BLW hat daher beschlossen, ein nationales Forum GUB und GGA zu gründen, dessen Ziel es ist, den Dialog und den Austausch über aktuelle Themen der nationalen Politik im Zusammenhang mit GUB und GGA zu fördern und so die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, einschliesslich der Bundesverwaltung, zu stärken. Die 1. Ausgabe des Forums wird im ersten Quartal 2020 stattfinden.


Überwachungstätigkeit des BLW

Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion führte das BLW seine jährlichen Inspektionen der sechs Zertifizierungsstellen durch, die im Bereich Bezeichnung von Agrarprodukten tätig sind. Diese Überprüfung umfasst die Einhaltung der Anforderungen der folgenden Verordnungen: Verordnung über die biologische Landwirtschaft, GUB‑/GGA-Verordnung und Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp». In Bezug auf die drei Bezeichnungen wurden fünf Büroaudits und vierzehn Witness Audits durchgeführt, wobei eine Reihe von Abweichungen festgestellt und Empfehlungen ausgesprochen wurden.

Paolo Degiorgi, Priska Dittrich, Nicolas Schönenberger, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, paolo.degiorgi@blw.admin.ch

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