Zurück

Kontrollen

Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) bestimmt, dass jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb innerhalb von vier Jahren mindestens einmal kontrolliert werden muss. In solchen Grundkontrollen werden der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und alle angemeldeten Programme überprüft. Davon abweichend gilt für die Programme «Landschaftsqualität», «Vernetzung» und «Biodiversität Qualitätsstufe II» sowie für die Sömmerung ein Zeitraum von acht Jahren. Zuständig für Planung und Umsetzung der Grundkontrollen sind die Kantone. Jeder Kanton hat eine Stelle in der Verwaltung bestimmt, die für die Koordination der öffentlich-rechtlichen Kontrollen verantwortlich ist und dafür sorgt, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb in der Regel höchstens einmal pro Jahr im Direktzahlungs-, Veterinär- und Gewässerschutzbereich kontrolliert wird. Zusätzlich zu den Grundkontrollen überprüfen die Kantone basierend auf den Risiken der einzelnen Betriebe die Einhaltung der Voraussetzungen und Anforderungen. So werden zum Beispiel Betriebe, die eine Bestimmung nicht erfüllt haben, meistens im Folgejahr nochmals kontrolliert. Zudem führen die Kantone auch zufällige Stichprobenkontrollen durch. Für sämtliche Bereiche der Primärproduktion sind standardisierte Kontrollpunkte definiert. Dadurch wird jeder Betrieb in der Schweiz grundsätzlich auf die gleiche Art und Weise kontrolliert. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen die Kantone im zentralen Informationssystem des Bundes «Acontrol» erfassen. Dies machen sie entweder über eine technische Schnittstelle oder manuell direkt in Acontrol.

Betriebe, die gegen Bestimmungen verstossen, werden sanktioniert. Diese Sanktionen sind je nach Mangel unterschiedlich hoch: Unvollständige oder fehlende Dokumente können teilweise nachgereicht werden oder werden nur mit tiefen Pauschalbeträgen sanktioniert. Die Mehrheit der Mängel führt zu Kürzungen oder Rückforderungen von Direktzahlungen. Diese gekürzten Beträge verbleiben im Kredit Direktzahlungen und kommen wieder allen Betrieben in Form höherer Übergangsbeiträge zugute.

Im Jahr 2018 erhielten insgesamt 44 650 Ganzjahresbetriebe und 6785 Sömmer­ungs­betriebe Direktzahlungen. Auf 7411 Ganzjahres- (17 %) und 238 Sömmerungs­betrieben (4 %) wurden gewisse Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel beanstandet. Diese Mängel führten im Jahr 2018 zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 9,7 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 290 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb auf 1315 Franken, was gegenüber dem Jahr 2017 einem Anstieg von 19,2 % entspricht. Der Anteil der Ganzjahresbetriebe mit Kürzungen nahm um 1 % auf 17 % zu. Bei den Sömmerungsbetrieben fielen die Kürzungen pro sanktioniertem Betrieb im Vergleich zu 2017 um 12,7 % höher aus. Der Anteil der Sömmerungsbetriebe mit Kürzungen liegt im Vergleich zu 2018 erneut bei 4 %. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.


Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben in den Kantonen.


Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Im Jahr 2018 erhöhte sich die Datenqualität der Direktzahlungskontrollen aufgrund des höheren Automatisierungsgrades der Datenlieferungen. Die Lieferungen aus gewissen Kontrollbereichen war jedoch immer noch problematisch (biologische Landwirtschaft). Die enge Zusammenarbeit zwischen dem BLW und den Kantonen wird auch im nächsten Jahr einen positiven Effekt auf die Qualität der Daten haben. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Kontrolldaten 2018 aus Acontrol.
 

Zoom: ab19_politik_direktzahlungen_grafik_kontrollen_direktzahlungsberechtigten_ganzjahresbetrieben_d.png

* ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS und REB umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen.


Bei einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert überprüft werden, d. h. verschiedene Bereiche wie der ÖLN und das Tierwohl (BTS und/oder RAUS) können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr erfährt.Deshalb ist bei allen Kontrollbereichen die Anzahl der Kontrollen leicht höher als die Anzahl der kontrollierten Betriebe.

Im Jahr 2018 wurde die Erfüllung der Anforderungen bezüglich ÖLN, Ressourceneffizienzbeiträgen (REB) und graslandbasierter Milch- und Fleischproduktion (GMF) bei 30 % der ÖLN und REB resp. bei 25 % der direktzahlungsberechtigten Betriebe kontrolliert.Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS wurden auf rund 54 % der Betriebe Kontrollen durchgeführt. 35 % dieser Kontrollen erfolgten unangemeldet.Der Anteil der kontrollierten Betriebe, die Mängel aufwiesen, bewegt sich zwischen 5,2 % (GMF) und 15 % (ÖLN).Detaillierte Tabellen mit Angaben zu den Kontrollen nach Kanton sind am Schluss des Artikels aufgeführt.

Die Bestimmungen der Sömmerung wurden im Jahr 2018 auf 1197 Betrieben und damit bei rund 18 % der Sömmerungsbetriebe kontrolliert. 18,3 % dieser Kontrollen wiesen Mängel nach, was zu Sanktionen führte.
 

Zoom: ab19_politik_direktzahlungen_grafik_kontrollen_direktzahlungsberechtigten_soemmerungsbetrieben_d.png


Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen nach Kanton und den einzelnen Kontrollbereichen.


Das BLW hat zusammen mit den Kantonen ein neues Kontrollkonzept erarbeitet, um die Aufwendungen und den Verwaltungsaufwand für die öffentlich-rechtlichen Direktzahlungskontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben zu senken und die Effektivität der Kontrollen zu verbessern. Die Umsetzung des neuen Konzepts ist für 2020 geplant.

Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 des Anhangs der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen. 2018 wurden 2230 Sonderbewilligungen für rund 10 443 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen ist höher als in den Vorjahren.Ein wichtiger Grund für diese Zunahme ist der Widerruf der Bewilligung von Saatbeizmitteln u.a. im Rapsanbau. Die bis jetzt durch die systemische Wirkung des Beizmittels in den Jungpflanzen erfassten Schädlinge wie Erdflöhe, müssen nun durch Applikationen mittels gewöhnlichen Feldspritzen behandelt werden. Eine weitere Erklärung für die Zunahme der Sonderbewilligungen ist der weite Befall durch Kartoffelkäfer, der durch die warmen Witterungsbedingungen im Frühsommer 2018 begünstigt wurde. In beiden erwähnten Fällen wurden regionale Sonderbewilligungen erteilt. Aufgrund der Trockenheit im Herbst 2018 traten zudem günstigste Bedingungen für die Herbizidbehandlungen der Winterkulturen erst ab Anfang November ein. Diese relativ späten Behandlungen sind bewilligungspflichtig. Ausserdem führte die Bekämpfung von Erdmandelgras mit Herbiziden zu weiteren Sonderbewilligungen.
 

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2018

KategorieBewilligungen Anzahl
Betriebe
Bewilligungen
% aller Betriebe
Fläche haFläche
% der totalen Fläche
Applikationen mit Pflanzenschutz-
mittel während des Winterbehandlungsverbots
373172 09820
Einsatz von Insektiziden und
nematiziden Granulaten
332151 76217
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen424191 79417
Kartoffeln: Bekämpfung der
Kartoffelkäfer*
295131 67316
Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse2611031
Übrige Schädlingsbekämpfung
im Ackerbau
647292 72726
Dauergrünland: Flächenbehandlung311951
Einsatz Totalherbizide7931732
Gemüsebau1010
Obstbau201130
Weinbau2020
Total2 23010010 443100

Aurelia Passaseo, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen und Direktzahlungsprogramme, aurelia.passaseo@blw.admin.ch (Kontrollen)
Rebekka Strasser, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, acontrol@blw.admin.ch (Kontrollen)
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch (Sonderbewilligungen)

Facebook Twitter