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Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014 – 2017 sicher. Der Übergangsbeitrag ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Auf der Webseite des BLW (www.blw.admin.ch) können weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags eingeholt werden. Diese finden sich unter
> Instrumente > Direktzahlungen > Übergangsbeitrag

Die anfänglich stark steigende Zunahme der Beteiligung an den freiwilligen Direkt­zahlungsprogrammen hat sich seit 2015 verlangsamt. Im 2018 wurde gegenüber dem Vorjahr (128,6 Mio. Fr.) 13,5 Millionen Franken weniger für den Übergangsbeitrag verwendet.

Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaft­licher Zone ablesen.
 

Übergangsbeitrag 2018

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl17 04011 21612 35640 612
Beitrag pro BetriebFr.2 9962 7602 5762 803
Totalin 1 000 Fr. 51 06030 96131 826113 847

Quelle: BLW


Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.


Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver­mögen sowie bei einer wesentlichen Veränderung des Betriebes begrenzt (bei Reduktion der Betriebsgrösse gemessen in SAK um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr). In untenstehenden Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2018 ersichtlich.
 

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags

Begrenzung ÜbergangsbeitragBetroffene BetriebeBegrenzung TotalAbzug pro Betrieb
EinheitAnzahlin 1 000 Fr. Fr.
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr1 2672 0431 612
Begrenzung aufgrund von Einkommen oder Vermögen 3 1496 6932 125
Total der Begrenzung 8 736 

Quelle: BLW 

Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch

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