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Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert, insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen. Im Interesse der Öffentlichkeit werden zudem ökologische, tierschützerische und raumplanerische Ziele umgesetzt, wie der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen. Massnahmen zur Reduktion der Ammoniak-emmissionen runden den Beitragskatalog ab.

Gemeinschaftliche Massnahmen

Von geförderten gemeinschaftlichen Massnahmen sollen nebst der Landwirtschaft auch die Gemeinden und die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum profitieren. Zur Ermittlung der verschiedenen Bedürfnisse wird seit einigen Jahren die sogenannte Landwirtschaftliche Planung (LP) eingesetzt. Mithilfe dieses zielgerichteten, standardisierten Vorgehens werden die verschiedenen Ansprüche der unterschiedlichen Akteure gesammelt und sachlich gegeneinander abgewogen. Damit wird eine Gesamtsicht möglich, die eine Basis für breit abgestützte, von den verschiedenen Akteuren getragene Lösungen darstellt. So können beispielsweise für grössere Infrastrukturprojekte die notwendigen Räume ausgeschieden werden. Oder den Herausforderungen des Klimawandels mit Wasserknappheit kann frühzeitig Rechnung getragen werden.

Einzelbetriebliche Massnahmen

Mit einzelbetrieblichen Massnahmen werden nebst wirtschaftlichen Zielsetzungen aus einzelbetrieblicher Sicht auch Tierwohl- und Umweltziele angestrebt. Beispiele dazu sind der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen oder Massnahmen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak.

Als Investitionshilfen für Strukturverbesserungen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Beiträge, nicht rückzahlbar, mit Beteiligung der Kantone;

  • Investitionskredite als rückzahlbare, zinslose Darlehen.

Mit Investitionshilfen werden die landwirtschaftlichen Infrastrukturen gefördert. Sie ermöglichen die Anpassung der Betriebe an die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Durch die Senkung der Produktionskosten und die Förderung der Ökologie wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU (Gemeinsame Agrarpolitik GAP 2. Säule), sind landwirtschaftliche Investitionshilfen wichtige Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Die EU stellt im Zeitraum 2014 – 2020 zusammen mit den Mitgliedsstaaten total 161 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Allerdings werden in der EU die Investitionshilfen – dort Beihilfen genannt – ausschliesslich als Beiträge ausgerichtet, müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Finanzielle Mittel für Beiträge

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wurden im Jahr 2018 Beiträge im Umfang von 82,2 Millionen Franken ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 96,9 Millionen Franken. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 480,3 Millionen Franken ausgelöst. Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.
 

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Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Im Jahre 2018 bewilligten die Kantone für 1701 Fälle Investitionskredite im Betrag von 277 Millionen Franken. Von diesem Kreditvolumen entfielen 84,8 % auf einzelbetriebliche und 11,1 % auf gemeinschaftliche Massnahmen. Für gemeinschaftliche Projekte können auch Überbrückungskredite, sogenannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.
 

Investitionskredite 2018

 AnzahlMio. Fr.Anteil %
Einzelbetriebliche Massnahmen1 548234,884,8
Gemeinschaftliche Massnahmen, ohne Baukredite12330,811,1
Baukredite3011,14,0
Total1 701276,7100

Quelle: BLW



Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe, für die Diversifizierung sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 12,7 Jahren zurückbezahlt.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen, Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen unterstützt.

Im Jahre 2018 wurden den Kantonen 3,411 Millionen Franken neue Bundesmittel durch Umverteilung aus dem Betriebshilfefonds und 1,1 Millionen Franken neue Kredite zur Verfügung gestellt. Diese können, zusammen mit den laufenden Rückzahlungen, für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt werden. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement beträgt 2,558 Milliarden Franken.
 

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Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht, samuel.reusser@blw.admin.ch  
Willy Riedo, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht

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