Absatzförderung
Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst finanziert werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter.
Die Absatzförderungsverordnung wurde 2017 basierend auf den Ergebnissen einer externen Evaluation revidiert. Die Revision bezweckt eine Stärkung der strategischen Steuerung sowie eine stärkere Orientierung des Mittelzuteilungssystems an Leistung und Wettbewerb. Dazu wurde ein erstes Umsetzungsprogramm für die Jahre 2019–21 erarbeitet und ein Bonussystem für besonders förderungswürdige Projekte etabliert. Seit 2018 können zudem neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten auch ergänzende Projekte mit Innovationscharakter während höchstens vier Jahren unterstützt werden. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.
Mittelverteilung 2018
Die verfügbaren Bundesmittel wurden für 2018 noch nach dem bisherigen Konzept, aufgrund der Investitionsattraktivität der einzelnen Produkt-Marktbereiche für Marketingmassnahmen einerseits, und den von der jeweiligen Branche investierten Eigenmitteln andererseits, auf die diversen Produkte und Produktegruppen aufgeteilt.
Die Finanzhilfen wurden 2018 ebenfalls noch basierend auf dem bisherigen System, also ohne Bonus für die am besten bewerteten Projekte, vergeben. Als ergänzendes Projekt wurde die Unterstützung eines Online-Portals zur Förderung des Genetikexports weitergeführt. Neu wurden 2018 zudem ein Ernährungsblog Schweizer Landwirtschaft, die Einführung einer Mobilen Payment Lösung (TWINT) bei Direktvermarktern und ein Vorprojekt für die Absatzförderung für hochwertiges Rindfleisch als ergänzende Projekte unterstützt.
Exportinitiative
Seit 2014 werden Exportinitiativen in neue Märkte im Rahmen der Absatzförderungsverordnung mitfinanziert. Dabei können Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren ko-finanziert werden.
2018 wurde der Export von Bioprodukten und Trockenfleisch nach Deutschland, von Baumschul-Erzeugnissen ins umliegende Ausland sowie der Export von lebend Vieh und Rindersperma ins Baltikum sowie Iran, Indien und Pakistan unterstützt. Exportinitiativen für Käse wurden in den USA, Kanada, Russland, im asiatischen Raum (China, Südkorea, Japan, Thailand,), in Skandinavien (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden), in Australien, Südafrika, Polen und Israel unterstützt. Neu hinzugekommen ist 2018 der Zielmarkt Vereinigte Arabische Emirate. Als neue Exportinitiative wurde zudem der Export von Bio-Baby-Milchpulver nach China aufgenommen.
Martina De Paola, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, martina.depaola@blw.admin.ch
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