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Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter:
www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge


Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

  • Offenhaltungsbeitrag

  • Hangbeitrag

  • Steillagenbeitrag

  • Hangbeitrag für Rebflächen

  • Alpungsbeitrag

  • Sömmerungsbeitrag


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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Produktionserschwernisbeitrag werden die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.
 

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2018

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390


Offenhaltungsbeitrag 2018

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha24 389233 628280 704538 722
BetriebAnzahl4 47212 16513 45630 093
Fläche pro Betriebha5,4519,2020,8617,90
Beitrag pro BetriebFr.8383 2427 1944 652
Total Beiträge1 000 Fr.3 75039 43496 809139 993

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 430 ha verkleinert.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden.
 

Ansätze Hangbeitrag 2018

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
> 35 – 50 % Neigung700
> 50 % Neigung1 000


Hangbeitrag 2018

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
     
– Neigung 18 – 35 % (in ha)ha26 22260 52570 803157 551
– über 35 – 50 % Neigung (in ha)ha2 87411 89934 79149 563
– über 50 % Neigung (in ha)ha1 3134 12621 87327 311
Totalha30 40876 550127 468234 426
Anzahl BetriebeAnzahl10 87911 32812 87635 083
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.1 2943 2905 8453 609
Beiträge Total 1 000 Fr.14 07537 27075 256126 602

Quelle: BLW


Von den insgesamt 234 000 Hektaren LN Hangflächen waren im Jahr 2018 knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18 – 35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen um 2472 ha erhöht. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem Anteil von 30 % und mehr an steilen Flächen (> 35 % Hangneigung), die besonders schwer zu bewirtschaften sind.
 

Ansätze Steillagenbeitrag* 2018

Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigung
an der beitragsberechtigten LN
Fr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.


Steillagenbeitrag 2018

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha1082 66132 36635 135
Anzahl BetriebeAnzahl235944 3594 976
Fläche pro Betriebha4,694,487,437,06
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.9611 0652 4462 274
Beiträge Total 1 000 Fr.2263310 66011 315

Quelle: BLW


Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. 55 % des Steillagenbeitrags geht an Betriebe mit weniger als 20 Hektaren Fläche und damit an solche, die kleiner sind als der Durchschnittsbetrieb. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 241 ha erhöht.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden.
 

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2018

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
> 50 % Neigung3 000
Terrassenlage > 30 % Neigung5 000


Hangbeitrag für Rebflächen 2018

 Einheit
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 768
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 865
Steillagen über 50 % Neigung ha427
Terrassenanlagenha1 475
Anzahl BetriebeAnzahl2 267
Fläche pro Betrieb ha1,66
Beitrag pro Betrieb Fr.5 053
Beiträge Total 1 000 Fr.11 456

Quelle: BLW


Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1475 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 96 ha reduziert.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro Normalstoss.
 

Alpungsbeitrag 2018

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalstossNST52 50566 652174 080293 238
Anzahl BetriebeAnzahl4 7235 47710 07720 277
NST pro Betrieb NST11,1212,1717,2714,46
Beitrag pro BetriebFr.4 1134 5036 3925 351
Beiträge Total1 000 Fr.19 42724 66164 410108 498

Quelle: BLW


Aus der Bergregion kommen viermal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 17,27 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 1711 Normalstösse weniger mit Alpungsbeiträgen unterstützt.

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz jeder Alp wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) und letztmals im 2018 auch pro GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agarbericht).


Ansätze Sömmerungsbeitrag 2018

TierkategorieFr.
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditioneller Sömmerungs-
dauer von 56 – 100 Tagen, pro GVE
400
Schafe ohne Milchschafe, pro NST 
– bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
– bei Umtriebsweiden320
– bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400


Sömmerungsbeitrag 2018

ParameterBeiträgeBetriebeGVE oder NST
Tierkategorie
Einheit1 000 Fr.AnzahlAnzahl
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen
mit einer traditioneller Sömmerungsdauer
von 56 – 100 Tagen, GVE
11 97476230 099
Schafe ohne Milchschafe, NST7 05078922 030
Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere, NST104 9556 229263 655
Total123 9806 682 


Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2018

ParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
Weidesystem   
EinheitAnzahlNST1000 Fr.
Ständige Behirtung18813 0435 211
Umtriebsweide1903 7811 210
Übrige Weide4225 206629
Total80022 0307 050

Quelle: BLW


Gegenüber den Vorjahren haben die Schafe mit ständiger Behirtung zugenommen. Die Schafe auf Umtriebsweiden und auf den übrigen Weiden haben hingegen abgenommen.
 

Entwicklung der Sömmerung 2016 – 2018

Tierkategorie Jahr 2016Jahr 2017Jahr 2018
MilchküheBetriebe4 6234 6404 543
 NST108 043107 469106 996
Mutterkühe und andere KüheBetriebe2 8602 8022 811
 NST44 39945 64047 660
Anderes RindviehBetriebe6 1186 1076 062
 NST118 703116 581119 058
EquidenBetriebe842843728
 NST4 2783 9783 599
SchafeBetriebe888892890
 NST23 77823 76823 707
ZiegenBetriebe1 2781 2791 294
 NST5 8956 0866 291
Andere gesömmerte TiereBetriebe435419455
 NST1 1201 0951 229

Quelle: BLW


Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien


Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen


Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch

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