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Winterliches Märzwetter verzögerte 2018 die Zuckerrübenaussaat grösstenteils bis gegen Mitte April. Wegen der gesamtschweizerisch auftretenden und anhaltenden Trockenheit verlief die Pflanzenentwicklung teils verzögert. Über die gesamte Vegetationsdauer hemmten überdurchschnittliche Temperaturen in Verbindung mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen das Pflanzenwachstum, zudem wurde die Entwicklung von Schaderregern begünstigt. Auf einer im Vorjahresvergleich 3 % niedrigeren Anbaufläche von 18 600 Hektaren wurden 1,3 Millionen Tonnen Zuckerrüben geerntet. In Verbindung mit den realisierten Zuckergehalten sank die Zuckerproduktion gegenüber dem Vorjahr von 267 000 Tonnen auf 219 000 Tonnen Zucker.
 

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten


Produktion

Entwicklung Zuckerpreis

Im Berichtsjahr fiel der EU-Zuckerpreis je Tonne von rund 371 Euro auf 314 Euro und stieg bis im Juni 2019 auf 321 Euro je Tonne. Über die sogenannte Doppel-Null-Lösung überträgt sich das EU-Preisniveau auf die Schweizer Zuckerpreise. Die mit der EU vereinbarte Doppel-Null-Lösung beinhaltet den gegenseitigen Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen wie Biskuits, Schokolade, Milchprodukte und Süssgetränke. Zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit auf den Absatzmärkten in der EU und der Schweiz sind für die nachgelagerte Lebensmittelwirtschaft mit der EU vergleichbare Zuckerpreise erforderlich. Der Grenzschutz für Zucker zielt gestützt auf Artikel 5 der Agrareinfuhrverordnung darauf ab, dass die Preise für importierten Zucker (Zolltarifnummer 1701.9999) zuzüglich Zollansätze und Garantiefondsbeiträge den Marktpreisen in der EU entsprechen. Wechselkursentwicklungen wirken sich somit ebenfalls auf die Schweizer Zuckerpreise aus. Das BLW überprüft den Grenzschutz monatlich.

Die parlamentarische Initiative 15.479, welche einen Mindestpreis für Zucker fordert, wurde im Vorverfahren im Mai 2018 gutgeheissen. Am 30. November 2018 entschied der Bundesrat, angesichts der Marktsituation und des vorherrschenden politischen Drucks, mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bis 30. September 2021 für Zucker, einen Mindestgrenzschutz von Fr. 7.– je 100 kg anzuwenden und für die Jahre 2019 bis 2021 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben um Fr. 300.– auf Fr. 2100.– je Hektare zu erhöhen.

Aussenhandel

Infolge der gesunkenen Zuckerrübenproduktion in der Schweiz stiegen zur besseren Auslastung der beiden inländischen Zuckerfabriken die grenzschutzfreien Zuckerrübenimporte an. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Importmenge der wasserreichen Wurzeln um 22 000 Tonnen auf 159 000 Tonnen. Ausgehend von einem Zuckergehalt von 17 % und einer Ausbeute von 90 % liessen sich daraus 24 000 Tonnen Zucker gewinnen. Ferner verzeichnete die Importmenge an Rüben-, Rohr- und Invertzuckersirupen im Vorjahresvergleich einen Anstieg von 700 auf 9100 Tonnen. Davon stammten 8600 Tonnen aus Deutschland.

Die Importe von Zucker in Reinform beliefen sich im Berichtsjahr auf 80 000 Tonnen, wovon 80 % aus der EU stammten. Von anderen Zuckern wie Glucose und Fructose stiegen die Importe gegenüber dem Vorjahr um 5000 auf 98 000 Tonnen (ohne Rüben-, Rohr- und Invertzuckersirupe).

Zuckerexporte erfolgen grösstenteils in Form verarbeiteter Produkte, wobei die Zuckergehalte in Erzeugnissen derselben Zolltarifnummer stark variieren können. Bei mengen- und wertmässig bedeutenden zuckerhaltigen Exportprodukten stellten sich von 2015 bis 2018 gegenläufige Entwicklungen ein. Die Gesamtexporte von Zuckerwaren und Schokolade legten zu, jene von Biskuits und nichtalkoholhaltigen Getränken (worunter Energy-Drinks) büssten ein. Leicht höhere Gesamtimportmengen ergaben sich bei Zuckerwaren, Schokolade und Biskuits. Mit einem Anstieg auf 12 000 Tonnen verzeichneten die Speiseeisimporte die grösste relative Importzunahme.
 

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Aussenhandel

Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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